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   VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05   

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VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05 (https://dejure.org/2005,4501)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.07.2005 - 10 K 961/05 (https://dejure.org/2005,4501)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 10 K 961/05 (https://dejure.org/2005,4501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage, gesteigerte Aufsichtspflicht bei nahen Verwandten; keine Eintragung des Kilometerstandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage auf Grund Geschwindigkeitsüberschreitung; Auflage bei Beginn und bei Beendigung einer Fahrt den Kilometerstand und Fahrzeugführer ins Fahrtenbuch einzutragen; Voraussetzungen für einen angemessenen Ermittlungsaufwand ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Notwendige Eintragungen bei einer Fahrtenbuch-Auflage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrer unklar - Fahrtenbuch!

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Vater muss Fahrtenbuch führen, weil er seinem Sohn sein Auto überlassen hat und nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht festgestellt werden konnte.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage rechtmäßig - Vater muss Fahrtenbuch führen, weil er seinem Sohn sein Auto überlassen hat und nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht festgestellt werden konnte.

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 793
  • NZV 2006, 503 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05
    Die Feststellung des Fahrzeugführers ist im Sinne des § 31a StVZO nicht möglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1994, VRS 88, 158; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.1998, NZV 1999, 272; Urteil vom 18.06.1991, NZV 1991, 445).

    Auch die Dauer der Führung des Fahrtenbuchs für zwölf Monate (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.10.1992, VBlBW 1993, 65; Beschluss vom 28.05.2002, VBlBW 2002, 390) und die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf ein Ersatzfahrzeug für den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen BB-JB 444 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 - OVG Münster, Beschluss vom 08.01.1992, NJW 1993, 1152; VG Stuttgart, Beschluss vom 05.04.1989 - 10 K 386/89 -) begegnen keinen rechtlichen Bedenken.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1992 - 10 S 2173/92

    Fahrtenbuchauflage gemäß StVZO § 31a nach vorangegangener ausreichender

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05
    Dabei dürfen Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit der Behörde sich an den Erklärungen des Fahrzeughalters, bei anwaltlicher Vertretung an den Erklärungen des Anwalts ausrichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.10.1992, VBlBW 1993, 65 = NZV 1993, 47).

    Auch die Dauer der Führung des Fahrtenbuchs für zwölf Monate (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.10.1992, VBlBW 1993, 65; Beschluss vom 28.05.2002, VBlBW 2002, 390) und die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf ein Ersatzfahrzeug für den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen BB-JB 444 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 - OVG Münster, Beschluss vom 08.01.1992, NJW 1993, 1152; VG Stuttgart, Beschluss vom 05.04.1989 - 10 K 386/89 -) begegnen keinen rechtlichen Bedenken.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO, die Festsetzung des Streitwerts auf §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG n.F. (die Hälfte von 400,- EUR pro Monat pro Fahrzeug - Ziffer 46.13 des Streitwertkatalogs 2004; vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.1997, NZV 1998, 126).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05
    Diese vom Verordnungsgeber vorgenommene Bewertung rechtfertigt es daher, den vorliegenden Verkehrsverstoß als so gewichtig einzustufen, dass die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches als verhältnismäßig anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05
    Die Feststellung des Fahrzeugführers ist im Sinne des § 31a StVZO nicht möglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1994, VRS 88, 158; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.1998, NZV 1999, 272; Urteil vom 18.06.1991, NZV 1991, 445).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05
    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich bereits dadurch von dem vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschiedenen Fall, dass der Antragsteller nicht alsbald seiner Mitwirkungspflicht genügt hat, indem er seinen Sohn als Entleiher des Tatfahrzeugs benannt und damit nicht, wozu er verpflichtet war, zu einer Einengung des Täterkreises beigetragen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.05.1997 - 3 B 28/97 -, zitiert nach juris), sondern erst am 09.07.2004 entsprechende Angaben gemacht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05
    Auch die Dauer der Führung des Fahrtenbuchs für zwölf Monate (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.10.1992, VBlBW 1993, 65; Beschluss vom 28.05.2002, VBlBW 2002, 390) und die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf ein Ersatzfahrzeug für den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen BB-JB 444 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 - OVG Münster, Beschluss vom 08.01.1992, NJW 1993, 1152; VG Stuttgart, Beschluss vom 05.04.1989 - 10 K 386/89 -) begegnen keinen rechtlichen Bedenken.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse um so größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse um so mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992, DÖV 1993, 432; s.a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997, VBlBW 1997, 390).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse um so größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse um so mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992, DÖV 1993, 432; s.a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997, VBlBW 1997, 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05
    Eine verspätete Anhörung schließt eine Maßnahme nach § 31 a StVZO aber jedenfalls dann nicht aus, wenn die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich war (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1978, NJW 1979, 1054; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.1999, VBlBW 1999, 463).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 962/90

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer Fahrtenbuchauflage - Aufsichtspflichten des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1992 - 13 A 1060/91

    Nichtfeststellbarkeit; Pkw- Führer; Lückenspringen; Fahrtenbuchauflage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1995 - 25 A 3935/93

    Notwendige Eintragungen bei einer Fahrtenbuch-Auflage

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1998 - 10 S 2625/98

    Fahrtenbuchauflage: Ermittlung des Fahrzeugführers durch die Behörde bei

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1989 - 10 S 1915/89

    Fahrtenbuchauflage - Aufklärungspflicht der Bußgeldbehörde

  • VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00

    Anhörungsfrist; Erinnerungsvermögen; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchdauer; Foto;

  • VG Leipzig, 14.11.2002 - 1 K 1155/00
  • VG Chemnitz, 04.01.2019 - 2 K 716/16

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    c) Rechtswidrig ist die Anordnung aber insoweit, als der Beklagte auch die Eintragung der Kilometerstände des Fahrtbeginns und des Fahrtendes der jeweiligen Fahrten verlangt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 28. April 1995, 25 A 3935/93, Rn. 9, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 5. Juli 2005, 10 K 961/05, Rn. 19, juris).
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